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Justizministerin warnt vor „Erpressungssituationen“ – Abschreckendes Beispiel: Vattenfall

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Das geplante transatlantische Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA will Unternehmen das Recht einräumen, einen Staat vor einem privaten Schiedsgericht auf Schadenersatz zu verklagen, etwa weil neue Gesetze die Rahmenbedingungen für die Unternehmen ändern und weniger Gewinn in Aussicht steht. In der heutigen Aktuellen Stunde des Niedersächsischen Landtages hat Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz dies scharf kritisiert: “Es entsteht eine vorweggenommene Erpressungssituation und die Gefahr, notwendige gesetzliche Änderungen zum Schutz der Bürger abzuschwächen oder ganz auf sie zu verzichten.”

Als abschreckendes Beispiel für diese Praxis nannte sie den Energiekonzern Vattenfall. Niewisch-Lennartz: „Dass dies kein unrealistisches Szenario ist, erleben wir heute am Beispiel des Atomausstiegs. Hier wird die Bundesrepublik vor einem privaten Schiedsgericht vom Vattenfall-Konzern auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Erst diese Woche boten die EVU der Bundesregierung eine Stiftung zum Abriss von Kraftwerken und Endlagerung von radioaktivem Müll an. Im Gegenzug stand der Verzicht auf die Klagen im Raum.“

Vattenfall ist nicht nur wegen des Atomausstiegs, sondern auch gegen Umweltauflagen für das klimaschädliche Kohlekraftwerk Moorburg vor das Schiedsgericht gezogen.

Dieser “Investitionsschutz” ist demokratisch nicht zu legitimieren und ein weiteres starkes Argument gegen das geplante Freihandelsabkommen.


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